T +49 89 57 94 91 - 0
SKTG
  • Home
  • Über uns
  • Leistung
  • Newsletter
  • Karriere
  • Kontakt
  • Deutsch
  • English
  • Menü Menü

Vorsteuer: Sacheinlage in GmbH-Vorgesellschaft

19. September 2025

Bei Sachgründung einer Ein-Mann-GmbH durch Einlage eines PKW, der während des Bestehens der Vor-GmbH geliefert wird, steht nach dem Neutralitätsgrundsatz der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des PKW der Gesellschaft zu. Voraussetzung ist, dass der Gründungsgesellschafter selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Das gilt auch wenn die Rechnung an den Gründungsgesellschafter adressiert ist. Insofern hat umsatzsteuerlich eine personenübergreifende Zurechnung in der Unternehmensgründungsphase zu erfolgen.

Praxis-Beispiel:
Die alleinige Gesellschafterin einer GmbH, die zuvor nicht unternehmerisch tätig war, hatte den Vorsteuerabzug für den Erwerb eines im Rahmen der Sachgründung einer GmbH eingelegten Kraftfahrzeugs beantragt. Im Gesellschaftsvertrag war geregelt, dass sie die Einlage leisten wird, indem sie auf das Stammkapital eine Sacheinlage durch Übereignung des in ihrem Eigentum stehenden Pkw erbringe. Diesen hatte sie zuvor zu einem Kaufpreis von 29.571 € netto zuzüglich 5.618 € Umsatzsteuer erworben. Die Rechnung war namentlich an die Gesellschafterin adressiert. Die GmbH machte den Vorsteuerabzug geltend, was das Finanzamt ablehnte.

Das Finanzgericht hat entschieden, dass in diesem Fall der Gesellschaft nach dem Neutralitätsgrundsatz der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb des PKW zusteht, sofern der Gründungsgesellschafter selbst nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Insofern hat umsatzsteuerlich eine personenübergreifende Zurechnung in der Unternehmensgründungsphase zu erfolgen. Das gilt selbst dann, wenn die Rechnung an den Gründungsgesellschafter adressiert ist.

Hinweis: Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen (Az. des BFH: XI R 13/25). Es bleibt abzuwarten, wie der BFH diesem Sachverhalt beurteilen wird. In vergleichbaren Fällen sollte Einspruch eingelegt und eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BFH beantragt werden.

Quelle: Finanzgerichte | Urteil | FG Niedersachsen, 5 K 111/24 | 02-04-2025

Seiten

  • Datenschutzerklärung
  • Home
  • Impressum
  • Karriere
  • Kontakt
  • Leistung
  • Newsletter
  • Über uns

Kategorien

  • Aktuell
  • Allgemein

Archiv

  • Dezember 2025
  • November 2025
  • Oktober 2025
  • September 2025
  • August 2025
  • Juli 2025
  • Juni 2025
  • Mai 2025
  • August 2022
© SESSIG & KOLLEGEN TREUHAND GMBH
  • Impressum
  • Datenschutz
Link to: E-Mails können Handels- und Geschäftsbriefe sein Link to: E-Mails können Handels- und Geschäftsbriefe sein E-Mails können Handels- und Geschäftsbriefe sein Link to: Neuer Freibetrag für Übungsleiter und Ehrenamt Link to: Neuer Freibetrag für Übungsleiter und Ehrenamt Neuer Freibetrag für Übungsleiter und Ehrenamt
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen