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Geplant ab 2027: Digitale Zahlungsmöglichkeit verpflichtend

18. September 2026

Nach den Plänen des Bundesfinanzministers sollen künftig (voraussichtlich ab 2027) alle Unternehmen, also auch kleine Geschäfte und Restaurants zusätzlich zum Bargeld auch die digitale Zahlung mit Karte oder Handy akzeptieren müssen. Welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird, soll die Entscheidung des Inhabers sein. Hinweisschilder mit der Aussage, dass nur Barzahlungen möglich sind, sollen dann aber nicht mehr zulässig sein.

Warum Kartenzahlung derzeit gerade von kleineren Geschäften ausgeschlossen werden, liegt häufig an den damit verbundenen Kosten. Geschäfte müssen sich dafür Lesegeräte anschaffen und zusätzliche Transaktionsgebühren zahlen. Nach einer Analyse der Bundesbank aus dem Jahr 2025 ist es am günstigsten, wenn die Kunden mit Scheinen und Münzen zahlen oder die Girocard nutzen. Internationale Debitkarten (Visa/Mastercard) und Kreditkarten verursachen deutlich höhere Kosten.

Neben der Cash-only-Variante gibt es zurzeit aber auch immer mehr Cafés und Supermärkte, bei denen nicht bar gezahlt werden kann. Das ist möglich, wenn Händler und Kunde es vorher vereinbaren, z. B. indem vor dem Kauf darauf hingewiesen wird, dass nur die digitale bzw. Kartenzahlung akzeptiert wird.

Wahlfreiheit geplant: Der Kunde soll entscheiden können, ob er bar oder digital mit Karte, Mobiltelefon oder mit der Uhr bezahlt. Damit wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt.

Die Pflicht soll für Handel, Gastronomie und den gesamten Dienstleistungssektor gelten. Welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird, soll Sache des Inhabers sein. Erlaubt würden die "am Markt verfügbaren und gebräuchlichen" digitalen Bezahlverfahren. Mindestens aber müsse ein europäisches Verfahren akzeptiert werden. Umsatzgrenzen oder Zusatzkosten soll es nicht geben. Man soll also den Kaffee oder den Schokoriegel genauso bargeldlos bezahlen können, wie einen größeren Einkauf. Bezahlen mit Bargeld soll auch weiterhin möglich sein, es gehe nur darum „zusätzliche Optionen“ zu schaffen.

Ausnahmen von der Pflicht soll es nur bei nichtkommerziellen Organisationen wie Amateur-Sportvereinen und Wohltätigkeitsverbänden geben. Diese sollen auch weiter die Möglichkeit haben, nur mit Bargeld zu arbeiten, wie z. B. bei Dorffesten, Flohmärkten und ähnlichen Veranstaltungen.

Fazit: Die anderen Ministerien sollen nunmehr zu den Planungen  des Finanzministers Stellung nehmen. Bis ein endgültiger Gesetzentwurf vorliegt, kann es noch Änderungen geben. Was tatsächlich kommt, ist also noch offen. Ziel des BMF ist, dass der Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen und dann 2027 umgesetzt wird. Hintergrund dieser Planung ist auch die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und anderer Finanzkriminalität, da digitale Zahlungen immer dokumentiert werden.

Quelle: Sonstige | Gesetzvorhaben | Mitteilung des BMF | 10-09-2026

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